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English - Customs Criminal Law

Rechtsanwalt für Zollstrafrecht

Als Steuerstrafverteidiger bin ich auf das Zollstrafrecht und Verbrauchsteuerstrafrecht spezialisiert. Ich berate und vertrete Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit und in Österreich in Steuerstrafverfahren und streitigen Besteuerungsverfahren betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern.

  • Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf - telefonisch oder per E-Mail.
  • Liegen Ihnen Unterlagen zum Fall vor? Dann ist eine Übersendung von Scans/Kopien sinnvoll, damit ich ggfls. bereits eine erste Einschätzung vornehmen kann.
  • Der nächste Schritt der Verteidigung ist in aller Regel die Akteneinsicht. Danach stimmen wir die beste Strategie für Ihren Fall ab.

Ich helfe Ihnen insbesondere im Falle einer

  • Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch den Zoll,
  • Durchsuchung und/oder Beschlagnahme durch die Zollfahndung,
  • Anordnung des Vermögensarrests zur Sicherung der Einziehung des Wertersatzes,
  • Vorladung zur Vernehmung bei der Zollfahndung bzw. Straf- und Bußgeldsachenstelle des Hauptzollamts und
  • Zustellung eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift.

Meine Expertise umfasst insbesondere

  • die Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden im Zollstrafverfahren und Verbrauchsteuerstrafverfahren (Zollfahndung, Hauptzollamt, Staatsanwaltschaft),
  • die Verteidigung vor den Strafgerichten im Zollstrafrecht und Verbrauchsteuerstrafrecht (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof),
  • die Verteidigung im Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten des Zollrechts und Verbrauchsteuerrechts einschließlich Barmittelverstößen (§ 31a ZollVG),
  • die Vertretung im Besteuerungsverfahren, insbesondere bei Erlass oder Änderung von Abgabenbescheiden bzw. Haftungsbescheiden im Zusammenhang mit einem Zollstrafverfahren oder Verbrauchsteuerstrafverfahren sowie
  • die Vertretung im Finanzrechtsstreit vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof.

Typische Vorwürfe des Zollstrafrechts und Verbrauchsteuerstrafrechts (bzw. -ordnungswidrigkeitenrechts) sind beispielsweise

  • Hinterziehung von Einfuhrabgaben durch falsche Angaben zum Zollwert (insbes. Unterfakturierung), präferenziellen oder nichtpräferenziellen Warenursprung, falsche Einreihung in den Zolltarif etc.,
  • Schmuggel im Reiseverkehr, Nichtanmeldung von Barmitteln,
  • Unregelmäßigkeiten im Umgang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, insbes. zweckwidrige Verwendung sowie auch
  • Verstöße gegen Verbote und Beschränkungen (MarkenG, Artenschutz etc.) und
  • außenwirtschaftsrechtliche Verstöße (AWG, AWV etc.).
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Sie erreichen meine Kanzlei während der Bürozeiten von

Montag bis Donnerstag
8.30 - 13.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

telefonisch unter
030 398 898 23
sowie unter
040 696 387 050.

Per E-Mail sind wir unter
mail@zollstrafrecht-rechtsanwalt.de
erreichbar.


Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin:



Parkmöglichkeiten bestehen in der Meinekestraße sowie im öffentlichen Parkhaus, dessen Einfahrt sich in der Meinekestraße 22 befindet. Der Ausgang des Parkhauses liegt direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Kanzleieingangs. Die U-Bahnhöfe Kurfürstendamm und Uhlandstraße befinden sich etwa 250 Meter von der Kanzlei entfernt.

 

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Friesenweg 38, 22763 Hamburg:

 

Die Kanzlei befindet sich in Haus 25 des Bürokomplexes "Die Marzipanfabrik". Ein Parkplatz befindet sich direkt links neben dem Hauseingang. Weitere Parkplätze sind auf dem Gelände vorhanden.

 

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