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English - Customs Criminal Law

Rechtsanwalt für Zollstrafrecht

Als Steuerstrafverteidiger bin ich auf das Zollstrafrecht und Verbrauchsteuerstrafrecht spezialisiert. Ich berate und vertrete Einzelpersonen und Unternehmen aus dem In- und Ausland bundesweit und in Österreich in Steuerstrafverfahren und streitigen Besteuerungsverfahren betreffend Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern.

  • Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf - telefonisch oder per E-Mail.
  • Liegen Ihnen Unterlagen zum Fall vor? Dann ist eine Übersendung von Scans/Kopien sinnvoll, damit ich ggfls. bereits eine erste Einschätzung vornehmen kann.
  • Der nächste Schritt der Verteidigung ist in aller Regel die Akteneinsicht. Danach stimmen wir die beste Strategie für Ihren Fall ab.

Ich helfe Ihnen insbesondere im Falle einer

  • Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch den Zoll,
  • Durchsuchung und/oder Beschlagnahme durch die Zollfahndung,
  • Anordnung des Vermögensarrests zur Sicherung der Einziehung des Wertersatzes,
  • Vorladung zur Vernehmung bei der Zollfahndung bzw. Straf- und Bußgeldsachenstelle des Hauptzollamts und
  • Zustellung eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift.

Meine Expertise umfasst insbesondere

  • die Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden im Zollstrafverfahren und Verbrauchsteuerstrafverfahren (Zollfahndung, Hauptzollamt, Staatsanwaltschaft),
  • die Verteidigung vor den Strafgerichten im Zollstrafrecht und Verbrauchsteuerstrafrecht (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof),
  • die Verteidigung im Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten des Zollrechts und Verbrauchsteuerrechts einschließlich Barmittelverstößen (§ 31a ZollVG),
  • die Vertretung im Besteuerungsverfahren, insbesondere bei Erlass oder Änderung von Abgabenbescheiden bzw. Haftungsbescheiden im Zusammenhang mit einem Zollstrafverfahren oder Verbrauchsteuerstrafverfahren sowie
  • die Vertretung im Finanzrechtsstreit vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof.

Typische Vorwürfe des Zollstrafrechts und Verbrauchsteuerstrafrechts (bzw. -ordnungswidrigkeitenrechts) sind beispielsweise

  • Hinterziehung von Einfuhrabgaben durch falsche Angaben zum Zollwert (insbes. Unterfakturierung), präferenziellen oder nichtpräferenziellen Warenursprung, falsche Einreihung in den Zolltarif etc.,
  • Schmuggel im Reiseverkehr, Nichtanmeldung von Barmitteln,
  • Unregelmäßigkeiten im Umgang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, insbes. zweckwidrige Verwendung sowie auch
  • Verstöße gegen Verbote und Beschränkungen (MarkenG, Artenschutz etc.) und
  • außenwirtschaftsrechtliche Verstöße (AWG, AWV etc.).
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Sie erreichen meine Kanzlei während der Bürozeiten von

Montag bis Donnerstag
8.30 - 13.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

telefonisch unter
030 398 898 23
sowie unter
040 696 387 050.

Per E-Mail sind wir unter
mail@zollstrafrecht-rechtsanwalt.de
erreichbar.


Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin:



Parkmöglichkeiten bestehen in der Meinekestraße sowie im öffentlichen Parkhaus, dessen Einfahrt sich in der Meinekestraße 22 befindet. Der Ausgang des Parkhauses liegt direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Kanzleieingangs. Die U-Bahnhöfe Kurfürstendamm und Uhlandstraße befinden sich etwa 250 Meter von der Kanzlei entfernt.

 

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Friesenweg 38, 22763 Hamburg:

 

Die Kanzlei befindet sich in Haus 25 des Bürokomplexes "Die Marzipanfabrik". Ein Parkplatz befindet sich direkt links neben dem Hauseingang. Weitere Parkplätze sind auf dem Gelände vorhanden.

 

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Nachrichten zum Zollstrafrecht und Steuerstrafrecht

EuGH, Urteil vom 7. April 2022 – C-489/20, Kanon teritorine muitine

Zur Akzessorietät von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und anderen Verbrauchsteuern (hier: Tabaksteuer)

Zum zwingenden Charakter der neuen Einziehungsvorschriften - BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 (BGH 5 StR 600/17)

Zum 1. Juli 2017 trat das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft, über dessen Inhalte hier schon ausführlich berichtet wurde.

Naturgemäß dauert es eine gewisse Zeitspanne, bis die ersten...

LG Berlin: Freispruch vom Vorwurf der Energiesteuerhinterziehung

Mit Urteil vom 17.04.2018 hat das Landgericht Berlin drei Angeklagte vom Vorwurf der Energiesteuerhinterziehung freigesprochen (519 KLs 7/17). Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in 761 Fällen Energiesteuern...

Überblick zur Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zum 01.07.2017

Am 01.07.2017 tritt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft. Mit diesem Gesetz, durch welches grundlegende Änderungen im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung vorgenommen werden, verfolgt...

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